Der Hort ist ein Erziehungs- und Bildungsbereich von einem Haus für Kinder für schulpflichtige Kinder, die außerhalb der täglichen Schulzeit eine familienergänzende Betreuung benötigen.
Wir bieten den Kindern eine Atmosphäre, in der sie sich wohl fühlen.
Wir wollen die Kinder darin unterstützen, dass sie sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig annehmen.
Uns ist immer bewusst, dass wir eine Vorbildfunktion für die Kinder haben und dass wir immer verantwortungsvoll damit umgehen.
Was ist uns wichtig im Team?
- respektvoller Umgang miteinander
- gemeinsame Ziele
- Kritikfähigkeit
- gemeinsame Ziele
- Hilfsbereitschaft
- Offenheit für Unterschiedlichkeit und notwendige Veränderungen
- Flexibilität
- Reflexion
- Empathie
- Wir-Gefühl
- Struktur
- regelmäßiger Austausch
Basiskompetenzen der Kinder
Als Basiskompetenzen werden grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitscharakteristika bezeichnet, die das Kind befähigen, mit anderen Kindern und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten in seiner dinglichen Umwelt auseinander zu setzen.
Die Basiskompetenzen sind Schwerpunkt des Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplans und somit die Grundlage für unsere pädagogische Arbeit. Sie unterteilen sich wie folgt:
Personale Kompetenz
Selbstwahrnehmung:
- Ein hohes Selbstwertgefühl ist Voraussetzung für die Entwicklung von Selbstvertrauen.
- Die Kinder sollen sich für wertvolle Menschen halten und mit sich zufrieden sein.
- „Wissen über sich selbst“ bedeutet für uns, dass die Kinder sich selbst entdecken und spüren:
- Wie bin ich?
- Was fühle ich?
- Was kann ich?
Motivationale Kompetenz:
- Menschen haben das Grundbedürfnis zu erfahren, dass sie etwas können. Wir unterstützen dieses durch Angebote, die dem Leistungsniveau der Kinder entsprechen bzw. geringfügig darüber liegen.
- Die Eigenmotivation ermöglicht dem Kind, mit unserer Unterstützung, schwierigere Aufgaben oder Probleme aufzugreifen und bewältigen zu können.
Kognitive Kompetenz:
- Die Wahrnehmung durch Sehen, Riechen, Schmecken, Tasten und Hören ist grundlegend für Denkprozesse.
- Die Kinder lernen, für Probleme aller Art Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Physische Kompetenzen:
- Die Kinder entwickeln eine positive Einstellung zur Ernährung und Hygiene.
- Den Bewegungsdrang, die Grob- und Feinmotorik, die Geschicklichkeit den Bewegungsapparat zu beherrschen, sind ebenfalls Fertigkeiten, die für das ganze Leben notwendig sind.
Kompetenzen zum Handeln im sozialen Bereich
Soziale Kompetenzen:
In unserer Einrichtung haben alle Kinder die Möglichkeit, gute Beziehungen zu Erwachsenen und Kindern aufzubauen und mit Respekt anderen Menschen zu begegnen.
Sie sollen:
- lernen, sich in andere Kinder hineinzuversetzen,
- Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit erwerben,
- Konfliktlösetechniken kennenlernen und üben.
Wertorientierung:
- Wertorientierung wird durch das erlebte Gruppengefühl und verschiedene Kulturen ermöglicht
- Einhaltung von Regeln
Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme:
- Verantwortung für das eigene Handeln
- Verantwortung anderen Menschen gegenüber
- Verantwortung für Umwelt und Natur
Lernmethodische Kompetenz
- Lernen, wie man lernt
- Die bewusste Auseinandersetzung darüber, wie man an eine vorgegebene Aufgabe herangeht, Fehler selbst entdeckt und eigenständig korrigiert, sowie sich die notwendigen Planungsschritte vor Augen hält, ist ein wichtiger, sich immer wiederholender Prozess in unserem Leben.
Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen =
Widerstandsfähigkeit (Resilienz)
Eine gesunde Widerstandfähigkeit ist die Grundlage für eine positive Entwicklung, Gesundheit, Wohlbefinden und hohe Lebensqualität, sowie der Grundstein für einen kompetenten Umgang mit individuellen, familiären und gesellschaftlichen Veränderungen und Belastungen.
Ziel ist es, dass die Kinder in riskanten und schwierigen Situationen sich in die Lage versetzen können und alle Aufgaben auch dann in einer positiven Weise zu bewältigen.
Unser Team stellt sich zur Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und durch Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele möglichst viele dieser Basiskompetenzen erwerben und weiterentwickeln.
Bildungs- und Erziehungsziele
Weiterentwicklung des Persönlichkeitsbildes
Wir schaffen die Voraussetzung und die Rahmenbedingungen, dass die Kinder ihre personale Kompetenz („persönliches Erfahrungswissen“) entwickeln können.
Die personale Kompetenz erwerben Kinder über die Auseinandersetzung mit Erwachsenen und Gleichaltrigen, die Übernahme von Verantwortung sowie das Vertreten eigener Meinungen.
Dies fördern wir durch:
- Hilfestellung zur eigenständigen Konflikt- und Problemlösung
- Ausgebildete Fachkräfte, die Ratgeber und Ansprechpartner zugleich sind
- Kinderteam:
- Das Kinderteam bietet einen geschützten Rahmen, in dem die Kinder mit ihren Wünschen, Meinungen und Äußerungen ernstgenommen werden und in dem auch Platz für Unsicherheitsgefühle und Schüchternheit ist.
- Durch erfolgreiche Einflussnahme wird das Selbstwertgefühl der Kinder gestärkt.
- Die Gesprächsthemen ergeben sich aus dem aktuellen Tagesgeschehen, den Planungen, dem Gruppenalltag und der Vorbereitung von Feiern und Festen, sowie den Äußerungen zu Bedürfnissen und Wünschen von Kindern und Erwachsenen.
Soziale Kompetenzen
Durch ein intensives altersübergreifendes Gruppenleben im Alltag schaffen wir die Voraussetzung zum Erwerb der sozialen Kompetenz.
Diese umfasst die Fähigkeit zu einem konstruktiven Miteinander in der Gruppe und im Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt.
Dies geschieht bei uns durch:
- Aushandeln von Regeln im sozialen Miteinander
- das Bewusstsein unserer Vorbildfunktion
- die Begegnung Andersdenkenden und Angehörigen anderer Kulturen und Religionen mit Offenheit und Toleranz
- Achtung von Natur und Tieren
- bewusste Mülltrennung
- Freizeitgestaltung
- Die Freizeitgestaltung schafft einen Ausgleich zu Anspannung und Leistungsanforderungen in der Schule durch selbstbestimmtes Spielen, bewusste Ruhephasen und Ausleben des Bewegungsdranges.
- Die Freizeitgestaltung trägt dazu bei, über die Klassengemeinschaft hinaus soziale Kontakte zu vertiefen und Freundschaften zu knüpfen.
- Partizipation (Mitbestimmung) im Alltag:
- Die aktive Teilhabe der Kinder an Entscheidungsprozessen wird unterstützt.
- Die Kinder übernehmen Verantwortung für sich und die Gruppe.
- Die Kinder lernen eigene Bedürfnisse zu äußern und die der anderen zu erfahren, diese zu respektieren und Kompromisse zu schließen.
Lernen wie man lernt
Die Kinder sind neugierig, experimentierfreudig und haben Spaß am Erfinden.
Wir unterstützen sie bei der Wissensaneignung und fördern die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen.
Dies fördern wir durch:
- Die Bereitstellung unterschiedlichen Spiel- und Lernmaterials, das die Möglichkeit zum Ausprobieren verschiedener Lösungswege bietet.
- Kleine Hausaufgabengruppen, die ein konstantes, ruhiges und konzentriertes Arbeiten in angenehmer Atmosphäre ermöglichen.
- Gezielte Angebote, wie z. B. Tellergeschichten, Anagramme-Gedichte erfinden, Theater spielen zum besseren Wort und Textverständnis.
Positive Bewältigung belastender Lebensumstände
Probleme annehmen
Schwierige Situationen gut überstehen
Eigene Bewältigungsstrategien entwickeln
Lernen mit Emotionen bewusst umzugehen
Dies ermöglichen wir durch:
- ein stabiles, von gegenseitiger Wertschätzung und persönlicher Zuwendung getragenes Umfeld in dem Kinder eingebunden und aufgehoben sind
- situationsorientierte, pädagogische Angebote, die den Kinder Gelegenheit geben aktuelle Konflikte im Rollenspiel nachzuspielen und so zu verarbeiten
- Kinderinterviews, die uns in Einzelgesprächen Einblick in den inneren Gefühlsraum des Kindes verschaffe
Partizipation – Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung
Die Kinder haben Spaß an der Teilnahme und der Mitgestaltung des Hortalltages
Durch die Beteiligung entwickeln sich Kinder für sich selbst und für die Gemeinschaft
Unsere Aufgabe ist: Mit den Kindern reden, zuhören und dem, was sie sagen, Gewicht geben
Beteiligung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit
Unter Beteiligung versteht man die Bereiche und Elemente des Hortalltags,
- die jedes Kind selbst bestimmen kann,
- bei denen Kinder mitbestimmen können,
- bei denen Kinder mitwirken können.
Dies geschieht bei uns durch:
Selbstbestimmung
- Mahlzeiten - Kinder entscheiden selber, ob sie essen, wie viel und mit wem.
- Freispielzeit – Kinder bestimmen in welchem Raum, mit wem und was sie spielen. Auch ob sie draußen spielen möchten oder in den Innenräumen bleiben.
- Nachmittagsangebote und AGs - die Teilnahme basiert auf der freiwilligen Basis.
- Hausaufgaben – ob sie im Sitzen oder im Stehen gemacht werden, entscheiden Kinder selbst. Am Freitag ist freiwillige Hausaufgabenzeit.
Mitbestimmung
- Die Umgangsformen im Regelfall und im Streit.
- Verwaltung der Kinderwerkstatt für das Sommerfest: Was basteln wir, was wird verkauft und wie wird das eingenommene Geld verwendet.
- Kinderkonferenz mir der Besprechung der akuten Probleme oder einer Erstellung bzw. Änderung der Regeln.
- Vorschläge von Aktivitäten für Ferienprogramme und Nachmittagsangebote
Mitwirkung
Das Recht der Kinder auf Mitwirkung bezieht sich auf Bereiche, in denen die Kinder zwar ihre Meinung einbringen können, die sich die Erzieher/innen aber zur Entscheidung vorbehalten, wie z.B. An- und Abmeldeformalitäten vorzugeben, Planungen vorzustellen usw.
Pädagogische Schwerpunkte im Hort
Hausaufgabenzeit
Die Kinder haben Spaß am Lernen.
Die Kinder profitieren vom Lernen in der Gemeinschaft und unterstützen sich gegenseitig.
Die Kinder können Aufgabenstellungen selbst bearbeiten.
Die Hausaufgabenbetreuung schafft eine Basis für den schulischen Erfolg und trägt zur verbesserten Chancengleichheit bei.
Grundlegendes und Rahmenbedingungen:
- Die Hausaufgabenzeit ist auf täglich eine Stunde von 14.00 – 15.00 Uhr festgesetzt.
- Sie findet von Montag bis Donnerstag statt, freitags ist keine Hausaufgabenbetreuung.
- Die Kinder, die keine Hausaufgaben im Hort machen, können die Einrichtung vom Schulschluss bis 14.00 Uhr besuchen.
- Um ein konzentriertes Arbeiten gewährleisten zu können, ist in der Zeit von 14.00 bis 15.15 Uhr keine Abholzeit.
- In der Hausaufgabenzeit werden die schriftlichen Arbeiten begleitet; Aufgaben wie Leseübungen und Kopfrechnen können nicht geleistet werden.
Durchführung der Hausaufgaben und pädagogische Inhalte und Hintergründe:
- Jedes Kind hat seinen festen Platz, um ein konzentriertes Arbeiten in ruhiger Atmosphäre zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein ordentlicher Arbeitsplatz, der nicht zu überladen ist und an dem nur die Utensilien liegen, die gerade benötigt werden.
- Wichtig ist uns ein eigenständiges Arbeiten der Kinder an ihren Hausaufgaben. Bei Fragen und Problemen geben wir Hilfestellung für die Bearbeitung der Hausaufgaben und achten hierbei darauf, dass der Lösungsweg von den Kindern selbst gefunden wird. Dafür stehen unterschiedliche Lernhilfen zur freien Verfügung.
- Wir achten auf die Sauberkeit der Hefteinträge und berücksichtigen hierbei die Individualität jedes Kindes.
- Die Hausaufgaben werden nach Beendigung stichpunktartig kontrolliert und es wird keine Verantwortung für Fehler oder Vollständigkeit übernommen.
- Wenn die Stunde Hausaufgabenzeit nicht ausreicht, liegt es in der Verantwortung der Eltern, dass die Aufgaben vervollständigt werden.
Nachmittagsangebote
Das Angebot wird situationsorientiert geplant und inhaltlich von den pädagogischen Fachkräften vorbereitet.
Wissensbereiche werden vertieft und erweitert.
Die Kinder haben Spaß an der Mitgestaltung und der Teilnahme.
Das Nachmittagsangebot findet einmal in der Woche von 15.15 – 16.00 Uhr statt.
Die Angebote richten sich nach Interessen der Kinder und werden in einem Monatsplan vorgestellt. Sie werden von den Kindern mitgestaltet. Die Kinder tragen sich selbst in die Liste ein.
Inhaltliche Elemente des Angebots sind:
- Experimente
- Malen und basteln
- Musizieren
- Bewegungsspiele, Wettkämpfe in Turnraum und Garten
- Lesenachmittage
- Besuche im Seniorenheim
- kochen und Backen
- Fantasie- und Entspannungsgeschichten
- Waldspaziergänge
- Kinderyoga
- Jahreszeitangebote wie Kürbisschnitzen, Weihnachtskarte gestalten
Ferienprogramm
Das Ferienprogramm bietet den Kindern eine attraktive und abwechslungsreiche Möglichkeit der Freizeitgestaltung während der Schulferien.
Das Ferienprogramm bietet für die Eltern eine ganztägige Betreuungsmöglichkeit für ihre schulpflichtigen Kinder.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an die Kinder, die im Hort angemeldet sind.
Das Ferienprogramm findet statt:
- in den Herbstferien
- in den Weihnachtsferien nach dem 01. Januar
- in den Faschingsferien /Winterferien
- in den Osterferien in der 1. Woche
- in den Pfingstferien in der 2. Woche
- in den Sommerferien (außerhalb unserer Schließzeiten)
Das vom Team und den Kindern gestaltete Programm wird ca. 3 Wochen vor den jeweiligen Ferien an die Kinder und Eltern herausgegeben. Die Eltern müssen die Kinder für die Angebote rechtzeitig anmelden, damit das Personal planen kann.
Der Schwerpunkt in den Ferienzeiten liegt auf dem Vormittag.
Besondere Aktionen und Angebote in den Ferien sind z.B. Ausflüge mit Bus oder S-Bahn, sowie zeitintensivere Angebote aus verschiedenen Bereichen.
Ausflugsziele sind:
- Museen (z.B. Germanisches Nationalmuseum und Hermann Oberth Raumfahrtmuseum Feucht)
- Wildpark Hundshaupten
- Lochgefängnisse und Felsengänge
- Spielorado Lauf
- Erfahrungsfeld der Sinne
- Waldseilpark Rummelsberg
- Tierheim Feucht
- Max-Morlock-Stadion
Beispiele für Angebote in der Einrichtung oder im näheren Umfeld sind:
- Bewegungsparcours, Yogastunde und Indoor-Eisstockschießen
- Schnitzeljagd
- Experimente
- Kinotage
- Mosaikarbeiten
- Kochangebote
- Themenbezogene Projekttage
Erziehungspartnerschaft – Eltern beraten, begleiten, unterstützen
Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern schaffen wir die Basis dafür, dass die Kinder sich wohlfühlen.
Die Eltern bekommen Unterstützung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, sowie in Übergangssituationen wie dem Übertritt von Kindergarten in den Hort.
Die pädagogische Arbeit ist für die Eltern transparent.
So sieht unsere Zusammenarbeit mit den Eltern aus
- Wir führen mit allen Eltern ein Aufnahmegespräch als Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.
- Durch Briefe und Aushänge an der Infosäule und Pinnwand werden unsere Eltern regelmäßig über die aktuellen Themen informiert.
- Je nach Bedarf und Gelegenheit finden persönliche Elterngespräche statt.
- Einmal im Jahr wird ein Entwicklungsgespräch angeboten, wo die Eltern und Personal ihre Beobachtungen über das Kind austauschen können.
- Einmal im Jahr findet ein offener Treff für Eltern mit Kindern statt. Aufgrund viel positiver Resonanz wird diese Veranstaltung immer ab 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr angeboten, da diese Zeit für die vielen berufstätigen Eltern günstiger ist.
- Für Eltern besteht eine Möglichkeit im Hort zu hospitieren.
- Am Ende jedes Schuljahres wird zur Jahresabschlussfeier eingeladen.
- jährlich stattfindende, gesetzlich vorgeschriebene Elternbeiratswahl
- regelmäßige Sitzungen von Elternbeirat und Leitung
Die Informationswände, Elternbriefe, Elternzeitungen und die Homepage unserer Einrichtung werden zur regelmäßigen Information eingesetzt.
Der Elternbeirat der Kinderburg Horizont stellt seine Arbeit vor
Zusätzlich zu den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG): „Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. …, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.“, setzt sich der Elternbeirat der Kinderburg Horizont folgendes zum Ziel:
Durch unser Engagement zusammen mit dem Erzieherteam ein positives Umfeld für alle Kinder in der Kinderburg Horizont zu gestalten.
Wir wollen dies erreichen durch:
- die Schaffung einer offenen und kommunikativen Atmosphäre zwischen Eltern, Erzieherteam und Elternbeirat
- die Übernahme der Vermittlerfunktion bei aufkommenden Problemen und als Ansprechpartner für alle Eltern
- aktive Mitarbeit und Unterstützung zur Weiterentwicklung unserer Kindertageseinrichtung
- die Organisation und Durchführung von Festen, wie Sommerfest, Laternenumzug, Weihnachtsmarkt, gemeinsam mit Erzieherteam und Eltern als 'social events' für alle Kinder und deren Angehörigen.
- Der Elternbeirat ist auf die Mithilfe der Eltern durch entsprechende Unterstützung vor Ort angewiesen.
- die Schaffung finanzieller Mittel aus den genannten Veranstaltungen, die in vollem Umfang den Kindern der Kinderburg Horizont für Anschaffung von Spielen, als Sponsoring von Ausflügen, usw. zugute kommen.
- persönliche Gespräche, Infos an der Pinnwand (z. B. Zusammenfassung der Elternbeiratssitzungen) und jährlichen Rechenschaftsbericht
- die Förderung der Kontakte zum Träger und gegenseitigen Austausch von Informationen in Elternbeiratssitzungen.
Der Elternbeirat trifft sich im Rahmen von Elternbeiratssitzungen und offenen Gesprächsrunden zum Dialog mit dem Erzieherteam und den Eltern. Hierbei können Anregungen und Wünsche geäußert und diskutiert oder Aktionen geplant werden.
Wir haben uns gerne bereit erklärt im Elternbeirat mitzuwirken und unser gestecktes Ziel umzusetzen. Die erfolgreiche Arbeit des Elternbeirates hängt dabei vom konstruktiven Miteinander von uns allen ab.
Unsere Kinder sollen sich gerne an ihre positiven Erfahrungen und gemeinsamen Erlebnisse in der Kinderburg Horizont erinnern.
Der Elternbeirat
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Informationsaustausch,
gemeinsame Reflexion,
gegenseitige Unterstützung,
gute Zusammenarbeit für die bestmögliche Förderung der Kinder.
Zusammenarbeit mit der Schule:
- Wir führen ein- bis zweimal im Jahr, bei Bedarf auch öfter, Gespräche mit den Lehrern (dazu muss die Schweigepflichtentbindung vorliegen).
- Die Gespräche sind ein Austausch über den Entwicklungsstand der Kinder, ihre sozialen Kontakte, aktuelle Fortschritte und evtl. Problemstellungen.
- Lehrer und pädagogische Fachkräfte informieren sich gegenseitig über Arbeitsweisen und Methoden und treffen gegebenenfalls Absprachen.
Durch den Informationsaustausch erweitert sich das Bild vom einzelnen Kind und es werden Möglichkeiten zur besseren Unterstützung bei den Hausaugaben geschaffen.
Zusammenarbeit mit Fachdiensten
- Bei Bedarf knüpfen wir Kontakte zu verschiedenen Förderstellen, wie Frühförderung, Logopädie, Psychologen und Familientherapie. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung zu unserer pädagogischen Arbeit dar und ist eine zusätzliche Unterstützung für die Familie.
Kooperation mit Behörden:
- Staatliche Aufsichtsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land
- Gesundheitsamt
- Evangelischer KITA – Verband Bayern
- Jugendamt
Austausch mit anderen pädagogischen Einrichtungen
- Evangelisches integratives Haus für Kinder
- Kindergärten, Horte und Schulkinderbetreuungen im Landkreis
- Seniorenheim
Feste und Veranstaltungen im Jahreskreislauf
Feste wecken Vorfreude und Spannung
Feste vermitteln Gemeinschaftsgefühl
Feste geben die Möglichkeit für Rituale
Rituale geben unseren Kindern Halt und Orientierung
Feste bringen Farbe ins Leben
Jedes Jahr wird im Team in der Jahresplanung nach neuen Ideen und verschiedenen Möglichkeiten der anstehenden Feste beraten, diskutiert und entschieden.
Herbst
- Laternenumzug: Durch die hohe Anzahl der Kinder in unserer Einrichtung laufen wir gruppenweise von verschiedenen Startpunkten zum Pausenhof der Schule. Unterwegs halten wir zum Singen im kleineren Kreis an und im Pausenhof angekommen, bieten der Elternbeirat und das Team zum gemütlichen Ausklang Glühwein, Kinderpunsch, Bratwurstbrötchen und Butterbrezen an. Die verschiedenen Startpunkte werden in der Einladung bekannt gegeben.
Winter
- Winkelhaider Weihnachtsmarkt ( Veranstaltung des Trägers): Der Elternbeirat ist an den ersten drei Adventswochenenden in einer Bude vertreten und verkauft Selbstgemachtes und Crêpes. Die Einnahmen kommen den Kindern zugute.
- gruppeninterne Weihnachtsfeiern: An diesem Tag werden in den Gruppen in einer besinnlichen Runde die Weihnachtsgeschenke ausgepackt.
- Weihnachtsfeiern mit den Eltern / Gartenweihnacht: In einer ruhigen und gemütlichen Atmosphäre treffen sich alle Eltern und Kindergartenkinder auf der Terrasse zu einer kleinen Weihnachtsvorführung. Jede der vier Gruppen hat ein kleines Lied, einen schönen Tanz oder eine kleine Weihnachtsgeschichte vorbereitet. Voller Stolz und natürlich auch etwas aufgeregt stellen die Kinder dann ihr Programm vor.
Die Schulkinder gestalten ihre Weihnachtsfeier am späten Nachmittag als gemütliches Beisammensein mit Tee, Plätzchen und Lebkuchen.
Die Gestaltung der Weihnachtsfeiern kann jedes Jahr unterschiedlich geplant sein.
- Fasching: Vom „Unsinnigen Donnerstag“ bis zum Faschingsdienstag können die Kinder verkleidet kommen. An einem dieser Tage findet bei uns eine Faschingsfeier mit viel Spiel, Spaß, Musik und tollem Treiben in der ganzen Einrichtung statt.
Frühling
- Osterfeier: In jeder Gruppe wird gemeinsam mit den Kindern ein leckeres Frühstücksbuffet zubereitet. Anschließend geht es mit großem Eifer an die Osternestsuche.
Sommer
- Verabschiedung der Viertklässler
- Schnuppernachmittag für die Vorschulkinder
- Sommerfest. Zu unserem großen Fest mit jährlich wechselndem Motto sind Kinder, ihre Familien und andere Gäste bei uns in „Die Kinderburg Horizont“ eingeladen. Planung und Organisation werden von Team und Elternbeirat gemeinsam durchgeführt.
Kindeswohlgefährdung- Kinderschutz
Definition von Kindeswohlgefährdung (KWG) nach dem Bundesgerichthof (BGH)
Als Kindeswohlgefährdung gilt bereits seit den 1950er Jahren „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst“ (BGH FamRZ. 1956, S. 350). Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:
- Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.
- Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein.
- Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.
Voraussetzung ist also nicht nur die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen, sondern auch und vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens / Unterlassens, genauer: die körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes. Erst dann spricht man vom Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung.
SGB § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein.
Die Aufgabe des Personals in sozialen Einrichtungen ist es, das Wächteramt auszuführen!
Wahrnehmen erster Anhaltspunkte
- Fall beobachten (Häufigkeit und Beobachtungsfeld erweitern)
- Dokumentation der Beobachtungen möglichst konkret mit Datum und Details -sachlich!
Einbeziehen der Leitung
Elterngespräch, ggf. Kind mit einbeziehen
- Absprachen treffen; Termine setzen; Absprachen überprüfen: mit den Eltern in Kontakt bleiben
- Dokumentation
Kollegialer Austausch / Plan für die nächsten Schritte
- Kollegiale Beratung = Teammitglieder hinzuziehen und reflektieren
- Abschätzung und Einschätzung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine KWG vorliegen
- Optionen zur Hilfestellung und Formen der Unterstützung erarbeiten
Einbeziehung einer Fachkraft
- Gespräch mit Fachkraft (Erziehungsberatungsstelle, evtl. auch KoKi= koordinierte Kinderschutzstelle)
- Neue Absprachen bzw. Vorgehensweisen erarbeiten; erneut Elterngespräche vorbereiten; Termine setzen; Überprüfen der Absprachen
- Eltern zur Beratungsstelle begleiten
- Evtl. Erstkontakt vereinbaren
- Dokumentation
Träger informieren
Meldung an das Jugendamt
- Mündliche und schriftliche Information mit allen relevanten Beobachtungen und Dokumentationen
- Zeitschiene beachten
- Eltern/ Personensorgeberechtigte über die Meldung informieren
Verantwortungsgemeinschaft bilden
- Absprachen treffen, was weiterhin die eigene Aufgabe ist und was die Aufgabe anderer Stellen ist; weiterhin beobachten;
- Dokumentation
Der Grundsatz des Personals und des Jungendamtes ist es: „Hilfe zur Selbsthilfe“ UND „Eltern stärken und unterstützen“
UN- Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention stellt das umfassendste internationale Abkommen zum Schutz der Kinderrechte dar. Sie basiert auf vier Grundprinzipien, die alle Rechte zugrunde liegen, die Kindern in der Konvention zugesichert werden:
Das Recht auf Gleichbehandlung
Die Vorrangstellung des Kindeswohl
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Achtung vor der Meinung des Kindes
Die Konvention ist das erste rechtlich bindende Abkommen zum Schutz der Rechte von Kindern. Folglich sind die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, dazu verpflichtet, sicher zu stellen, dass alle Rechte eingehalten werden, die die Konvention Kindern zuspricht.
Die Konvention umfasst 54 Artikel, die bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern festschreiben.
Die Konvention unterstützt ebenfalls den Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern mit speziellen Bedürfnissen, die von Flüchtlingskindern und Kindern aus Minderheitsgruppen.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Kinderrechte:
1. Das Recht auf Gleichheit
gilt für jedes Kind. Kinder dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden, dies gilt auch für ihre Familien (Art. 2).
2. Das Recht auf Gesundheit
sichert den Kindern ein gesundes Aufwachsen zu. Kinder sollen keine Not leiden, sie sollen gesund leben können und Geborgenheit finden (Art. 24).
3. Das Recht auf Bildung
beschreibt, dass Kinder, ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend, lernen, zur Schule gehen und eine Ausbildung machen dürfen (Art. 28).
4. Das Recht auf Spiel und Freizeit und Ruhe
sichert den Kindern eine selbstbestimmte Freizeit, in der sie spielen, sich erholen oder sich an kulturellen oder künstlerischen Angeboten beteiligen können (Art. 31).
5. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
sichert den Kindern Mitbestimmung zu, wenn es um sie geht. Sie können sich dazu informieren und ihre Meinung frei äußern. Sie müssen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden (Art. 12 und 13).
6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
sichert den Kindern ein Aufwachsen ohne Gewalt zu (Art. 19,32 und 34).
7. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
soll sicherstellen, dass Kinder im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und humanitäre Hilfe erfahren müssen (Art. 22 und 38).
8. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
verpflichtet dazu Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen (Art. 32 und 34).
9. Das Recht auf elterliche Fürsorge
sichert den Kindern zu bei ihren Eltern zu leben, auch wenn diese getrennt leben. Die Eltern sorgen für das Wohl des Kindes (Art. 9, 10).
10. Das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
sichert den Kindern die aktive Teilnahme am Leben in einer Gesellschaft, durch eine besondere Fürsorge und Förderung, zu (Art. 23)
Brandschutz
Die Kinder werden sicher durch das Erlernen des richtigen Verhaltens im Brandfall.
Sie erwerben Wissen und Kompetenz.
Beispiele aus der Praxis
- Die Schulkinder befassen sich in den Osterferien mit diesem Thema.
- Je nach Altersstufe wählen wir entsprechend Angebote und unterschiedliche Medien aus (z.B. Besuch bei der Feuerwehr, Kinderteam, Erste-Hilfe-Übungen mit Verbandsmaterial, Bilderbücher, Filme).
- gemeinsame Feuerwehrübung mit der Schule
Qualitätssicherung
Die Anforderungen der Bildung und der Betreuung von Kindern im Krippenalter bis hin zu Schulkindern unterliegen einem fortlaufenden Wandel.
Qualitätsziele werden deshalb regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Folgende Maßnahmen bilden für uns eine verlässliche und stabile Grundlage zur Qualitätssicherung:
- Team- und Fallbesprechungen
- regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
- Dokumentation und Beobachtung der Entwicklungsschritte
- Supervision
- Elternumfrage
- (PQB) Pädagogische Qualitätsbegleitung (2016-2018)
- Fachliteratur